Für Maschinenbediener sind Maschinen mit sich bewegenden Teilen bzw. nachlaufenden Produktionsbewegungen eine Gefahrenquelle. Mithilfe von Verriegelungs- und Zuhaltungseinrichtungen wird das Risiko minimiert. Die Betriebssicherheitsverordnung sagt aus, dass Schutzeinrichtungen notwendig sind.
Zusätzlich werden nachgerüstete Schutzeinrichtungen oftmals unpraktisch angesehen, aber dies wird durch die leichte Handhabung und einfache Justage kompensiert. Für viele Maschinen-Schutztvorichtungen gibt es die Möglichkeit, diese direkt mit einer LED Beleuchtung auszustatten. Das oberste Ziel der Schutzvorrichtung ist, die Arbeiter an der Maschine gegen Lösen des Werkstückes, Einklemm- und Schnittverletzungen zu schützen.
Standardmäßige Schutzvorrichtung für:
- NC Werkzeugmaschinen (Dreh-, Fräsmaschinen und Radial-, Säulenbohrmaschine)
- Bandsäge
- Bohrmaschine
- Schleifmaschinen
Sonderangefertigte Schutzvorrichtung für:
- Bohrwerke
- Pressen
- Schleifmaschinen
Für Fragen und weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.